Die aktuellen Fahrpläne finden Sie an den jeweiligen Haltestellen oder online unter dem angeführten Link.
Die Gemeinde verfügt über ein gut ausgebautes Straßenbahnnetzwerk. Informationen zu den Haltestellen und den Fahrzeiten erhalten Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Reisepass
Lenkerberechtigung der Klasse C oder C1 inkl. C95 (Führerschein)
Arbeitsgenehmigung
Nachweis der Anmeldung zur Sozialversicherung, welche nicht älter als einen Monat ist
Zuständige Stelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Für den grenzüberschreitenden Güterverkehr sowie den grenzüberschreitenden Personenbeförderungsverkehr mit Bussen ist in der Europäischen Union eine EU-Gemeinschaftslizenz verpflichtend. Dieser dient als Nachweis über den Besitz einer Konzession zur Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes. Eine beglaubigte Abschrift der EU-Gemeinschaftslizenz muss in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
Voraussetzungen
Der Besitz einer Konzession, welche die Ausübung des Güterbeförderungsgewerbes im grenzüberschreitenden Güterverkehr, zulässt,
sämtliche Konzessionsvoraussetzungen müssen gegeben sein (inkl. finanzieller Leistungsfähigkeit).
Zuständige Stelle
Amt der Kärntner Landesregierung
Der Erwerb eines Schiffsführerpatentes ist erforderlich, um motorisierte Boote führen zu dürfen. Ausgenommen davon sind beispielsweise Motorboote unter 4,4 Kilowatt Motorleistung oder Segelfahrzeuge. Die entsprechende Ausbildung kann bei einer Schiffsführerschule in Anspruch genommen werden. Das Amt der Kärntner Landesregierung nimmt die entsprechende Prüfung auf Antrag ab. Der Antrag befindet sich in den unten angeführten Links.
Zuständige Behörden
Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung Verkehr/Schifffahrt)
Motorboote auf österreichischen Binnengewässern benötigen eine Zulassungsurkunde. Werden diese Boote vor Zulassung erprobt oder überstellt, ist ein Probekennzeichen notwendig.
Zulassungspflichtig sind
alle mit Verbrennungsmotoren ausgestatteten Boote und
Elektrofahrzeuge mit einer Antriebsleistung von 4,4 Kilowatt oder darüber.
Boote, die auf öffentlichen Gewässern fahren, müssen behördlich zugelassen sein. Ausgenommen davon sind beispielsweise Elektroboote unter 4,4 Kilowatt Motorleistung oder Segelfahrzeuge. Anträge befinden sich in den unten angeführten Links.
Zuständige Behörden
Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung Verkehr/Schifffahrt)
Sie wollen mit Ihrem Boot auf dem Meer fahren? Dann benötigen Sie einen sogenannten Seebrief als Nachweis der ordentlichen Registrierung. Den Antrag dafür erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder unter den unten angeführten Links.
Für folgende Fahrtbereiche wird eine Zulassung ausgestellt:
Fahrtbereich 1: Watt- oder Tagesfahrt (bis zu drei Seemeilen von der Küste)
Fahrtbereich 2: Küstenfahrt (bis zu 20 Seemeilen von der Küste)
Fahrtbereich 3: küstennahe Fahrt (bis zu 200 Seemeilen von der Küste)
Fahrtbereich 4: weltweite Fahrt
Voraussetzungen
Die Zulassung einer Yacht zur Seeschifffahrt darf einer natürlichen Person nur erteilt werden, wenn diese österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines anderen EU/EWR-Staates mit Hauptwohnsitz in Österreich und zu mehr als 50 % Eigentümer der Yacht ist.
Zuständige Behörde
Für Yachten unter 24m Länge:
Landeshauptmann/Landeshauptfrau (Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung Verkehr/Schifffahrt)
Für Yachten über 24m Länge:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Telefon: +43 (0) 1 711 62 65 0
In Österreich wird die Radfahrprüfung oftmals im Rahmen des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule vorbereitet und durchgeführt. Die Prüfung ist freiwillig. Die Radfahrprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei die praktische Prüfung von der Polizei abgenommen wird. Wurden beide Teilbereiche positiv absolviert, erhält das Kind den Radfahrausweis nach seinem 10. Geburtstag.
Zusätzlich bietet das Österreichische Jugendrotkreuz Informationen sowie Lernunterlagen zur Radfahrprüfung für Kinder zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
Antrag, der von den gesetzlichen Vertreter des Kindes ausgefüllt wurde (das Formular wird von Schulen an die Eltern ausgegeben und dann im Anschluss an die zuständige Behörde geschickt)
ein Passfoto
Zuständige Stelle
Bezirkshauptmannschaft
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zuständigen Stelle sowie in den unten angeführten Links.
Das Fahrradfahren ist eine echte Alternative zum Auto geworden. Neben gesundheitlichen und umweltbewussten Faktoren bietet das Fahrrad vor allem bei kurzen Distanzen Flexibilität. Aus diesem Grund ist die Planung von qualitativ hochwertigen Radverkehrsanlagen für unsere Gemeinde ein wesentliches Anliegen. Wir versuchen zudem Maßnahmen zu treffen, um das Radfahren zu fördern, attraktiver und vor allem sicherer zu machen.
Für mehr Informationen können Sie uns kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Folgende Angaben müssen bei einen formlosen Antrag enthalten sein:
Name, Adresse, (Fax- und) Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Name sowie Telefonnummer des verantwortlichen Bauleiters/der verantwortlichen Bauleiterin
Benennung des Straßenabschnitts, wo die Bauarbeiten durchgeführt werden sollen
Beginn sowie Ende der Bauarbeiten
Detailierte Beschreibung der Art der Bauarbeiten
Benötigte Flächen sowie was auf diesen Flächen aufgestellt bzw. gelagert wird (Container, Kran, Baumaterial, etc.)
Der Antragsteller ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Baustelle sowie die Beschilderung verantwortlich. Jegliche Verkehrszeichen können im Baustoffhandel gekauft werden.
Die Verkehrszeichen müssen zeitgleich mit der Einrichtung der Baustelle aufgestellt werden.
Zuständige Stelle
Für Bundes- und Landesstraßen:
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat
Für Gemeindestraßen:
Gemeindeamt/Magistrat