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Gesundheit

Amtsärztliche Leistungen

Allgemeine Information – Amtsärztliche Leistungen

Die Tätigkeiten des Amtsärztlichen Dienstes umfassen u.a.:

  • Durchführung von amtsärztlichen Untersuchungen

  • Ausstellung von amtsärztlichen Zeugnissen

  • Erstellung von Gutachten

  • Überwachung aller Einrichtungen, die der Sanitätsaufsicht unterliegen

  • Untersuchung von Sexualdiensleister/innen

  • Impfberatung

  • Vidierung von Suchtmitteldauerverschreibungen

  • Kontrolle des Bade- und Trinkwassers

  • Totenbeschau

  • Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Epidemien

Amtsärztliches Zeugnis – vorläufiger Mutterschutz

Zum Erlangen eines vorzeitigen Mutterschutzes ist ein amtsärztliches Zeugnis notwendig. Dies dient zur Vorlage bei Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger.

Das benötigte Formular finden Sie unter dem angeführten Link.

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Umweltmedizinische Gutachten – Trinkwasseranalysen

Die Untersuchungen werden vom Institut für Lebensmitteluntersuchungen, Veterinärmedizin und Umwelt (ILV) durchgefüht.

Basierend auf § 134 des Wasserrechtsgesetzes muss das Trinkwasser mindestens einmal jährlich bei den bescheidmäßig festgelegen Entnahmestellen untersucht werden.

Sollten Beanstandungen bei der Trinkwasserqualität auftreten, dann geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.

Gesundheitsschutz & Hygiene

Gesundheitsschutz & Hygiene - Allgemeine Information – Apotheken

Die Apotheken-Hotline 1455 ist rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr erreichbar. Hier können die diensthabenden Apotheken erfragt werden.

Die Serviceleistung der Apotheken-Hotline ist gesetzlich geregelt und wird von den Apotheken finanziert.

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Gesundheitsschutz & Hygiene - Apotheken – Bewilligung von Betriebsstätten – Antrag

In Österreich ist die Neuerrichtung von öffentlichen Apotheken nach geographischen und demographischen Gesichtspunkten geregelt (Niederlassungsbeschränkung). Dabei wird die Existenzsicherung bereits bestehender Apotheken berücksichtigt. Sachliche Voraussetzung für eine neu zu errichtende Apotheke ist somit das Vorliegen des Bedarfs.

Der Betrieb einer öffentlichen Apotheke ist an einer behördlichen Bewilligung gebunden – nämlich der Verleihung der „Konzession“. Die Konzession für eine neue öffentliche Apotheke ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Gebiet der Standort der Apotheke geplant ist, zu beantragen. Für die Erteilung der Konzession zum Betrieb einer bestehenden Apotheke ist die Österreichische Apothekerkammer zuständig.

Bäderhygiene - Allgemeine Information

Mit dem Bundesgesetz über Hygiene in Bädern und Sauna-Anlagen (Bäderhygienegesetz von 1977) und der Verordnung über Hygiene in Bädern von 1978, wurden bäderhygienerechtliche Vorschriften geschaffen, welche die Gesundheit des Menschen, insbesondere vor Krankheitserregern und der Exposition von Schadstoffen schützen.

Diese Vorschriften wurden im Laufe der Zeit mehrmals angepasst, so z.B. 1996 und 1998 durch Bestimmungen über Badegewässer, nähere Bestimmungen über Warmsprudelbecken, Warmluft- und Dampfbäder und um die Anwendungsbereiche um Kleinbadeteiche erweitert.

Weiters 2009 und 2012 durch nähere Bestimmungen über Warmsprudelwannen.

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Bäderhygiene – Sanitäre Aufsicht

Die bäderhygienerechtlichen Hygienevorschriften (III. Abschnitt des Bäderhygienegesetzes sowie die Bäderhygieneverordnung) werden durch den Amtsarzt kontrolliert.

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Ärzteliste

Der unten angehängte Link führt Sie direkt auf die Webseite der Ärztekammer für Kärnten, wo eine ständig aktualisierte Liste von in Kärnten tätigen Ärzten hinterlegt ist.

Dies dürfte Ihnen helfen einen passenden Arzt für Ihre Bedürfnisse in Ihrer Umgebung zu finden.

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Gesundheitsvorsorge & Impfungen

Gesundheitsförderung und Prävention – Information

Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, der das Bewusstsein der Menschen in den Blick nimmt: allen soll ein höheres Ausmaß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit ermöglicht werden. Die Menschen sollen zur Stärkung ihrer Gesundheit befähigt werden.

Vorsorge und Prävention wiederum sind in Zusammenhang mit Krankheitsverhütung zu sehen. Sie zielen darauf, eine bestimmte gesundheitliche Schädigung oder Erkrankung durch gezielte Aktivitäten zu verhindern, weniger wahrscheinlich zu machen oder zu verzögern.

Österreichweit setzt das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zahlreiche Aktionen und bietet umfangreiches Informationsmaterial zum Thema.

Zwei sehr spezielle Schwerpunkte setzt das Gesundheitsministerium in der Vorsorgearbeit bzgl.

Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten der österreichischen Bevölkerung,

Verbesserung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Gesundheitsförderung und Prävention in unserer Gemeinde

Die Gesundheit unserer Mitbürger liegt uns am Herzen. Es ist uns darum ein Anliegen ein umfangreiches Angebot an Veranstaltungen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention anzubieten.

Die Gemeinden sind gebeten an dieser Stelle ihre Projekte und Vorhaben anzubringen und auf die verantwortlichen Stellen zu verweisen.

Gesundheitsvorsorge, Impfungen – Hinweis

Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten Präventivmaßnahmen gegen verschiedenste Infektionskrankheiten. 

Damit der Impfschutz aufrecht bleibt, sollen auch Erwachsene regelmäßig Ihren Impfstatus überprüfen und fehlende Impfungen nachholen.

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Impfen – Beratung, Allgemein

Impfungen gehören zu den wirksamsten vorbeugenden Maßnahmen, die uns die Medizin bieten kann. Sie schützen vor schweren Infektionskrankheiten, die sogar tödlich verlaufen können. Der Schutz des Menschen vor lebensbedrohlichen Erkrankungen ist ihr vorrangiges Ziel.

Trotz aller Vorteile ist das Thema „Impfung“ ein immer wieder heftig diskutiertes und bedarf der Aufklärung seitens medizinischer Fachkräfte. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen zur Impfung an Ihren Vertrauensarzt, Ihre Vertrauensärztin und/oder Kinderarzt bzw. Kinderärztin. Diese informieren Sie gerne über alles rund um das kostenfreie Impfprogramm in Österreich.

Eine informative Übersicht zum Thema finden Sie auf dem Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs (siehe Link).

Weiterführende Links

Impfungen für Auslandsreisen – Beratung

Wenn Sie eine Auslandsreise ins Auge fassen, so informieren Sie sich bitte rechtzeitig (mehrere Wochen vor Reiseantritt) bei Ihrem Hausarzt und/oder Kinderarzt über die für das Reiseland empfohlenen Schutzimpfungen.

Abhängig vom Reiseziel werden verschiedene Impfungen empfohlen. Folgende Kriterien spielen dabei eine Rolle, z.B.: 

  • Reiseziel,

  • aktuelle Epidemiologie (Häufigkeit, mit der eine Erkrankung im Reisezielland vorkommt),

  • Reisedauer,

  • Reisestil (Rucksacktouristin/Rucksacktourist oder „All-inclusive“-Reisende/ Reisender),

  • Alter der/des Reisenden,

  • Gegenanzeigen für Impfungen.

Wertvolle weitergehende Informationen bieten die angeführten Links.

Weiterführende Links

Schularzt – Allgemeine Hinweise

Die schulärztliche Visite ist per Gesetz vorgeschrieben.

Die österreichischen Schulärztinnen und Schulärzte haben die Aufgabe den Lehrpersonen in gesundheitlichen Fragen der Schülerinnen und Schüler, soweit sie den Unterricht und den Schulbesuch betreffen, beratend zur Seite zu stehen und die dafür erforderlichen Untersuchungen an den Schülerinnen und Schülern durchzuführen.

Somit besteht für die Schülerinnen und Schüler die Pflicht, sich – abgesehen von einer allfälligen Aufnahmsuntersuchung – einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Wurden gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt, ist die Schülerin oder der Schüler vom Schularzt oder von der Schulärztin darüber in Kenntnis zu setzen.

Sofern bei Lehrerkonferenzen oder Sitzungen des Klassen- oder Schulforums, des Schulgemeinschaftsausschusses oder des Schulclusterbeirats Angelegenheiten des Gesundheitszustandes von Schülerinnen und Schülern oder Fragen der Gesundheitserziehung behandelt werden, sind die Schulärztinnen und Schulärzte zur Teilnahme an den genannten Konferenzen bzw. Sitzungen mit beratender Stimme einzuladen.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben umfasst die schulärztliche Tätigkeit vorwiegend folgendes: 

  • Feststellung der Schulreife im Rahmen der Schuleinschreibung

  • Beratung und Untersuchung in Bezug auf Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in städtischen Kindergärten und Schulen

  • Regelmäßige Untersuchungen aller Pflichtschülerinnen u. Pflichtschüler

  • Impfberatung und Impfungangebot nach den Empfehlungen des Obersten Sanitätsrates von Österreich

  • Anlaufstelle für Eltern von Schülern mit gesundheitlichen Problemen wie z.B. Ess-Störungen, ADHS, Haltungsfehlern, Sucht etc.

  • Ärztliche Beratung bezüglich Entwicklung, Ernährung, Erziehung, Unfallverhütung etc.

Für spezifische Informationen über die vorgesehenen Untersuchungen wenden Sie sich bitte an die Schule Ihres Kindes/Ihrer Kinder.

Weiterführende Links

Lebensmittel

Fleischuntersuchungsorgan – Bestellung

Die Fleischuntersuchung wird von einem amtlichen Tierarzt (Fleischuntersuchungsorgan) durchgeführt. Dieser wird auf Verlangen des Landeshauptmanns/der Landeshauptfrau zur Überprüfung des Befundes bestellt. Die Abrechnung der anfallenden Kosten erfolgt durch die Gemeinde.

Kontakt

  • amtlicher Tierarzt (Fleischuntersuchungsorgan)

Weiterführende Links

Lebensmittel – Importermächtigung

Innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gilt ein freier Warenverkehr, welcher auch für Lebensmittel gilt. Der freie Warenverkehr für Lebensmittel wird jedoch durch die Mengenbestimmung begrenzt.

Bei Obst und Gemüse kann eine Menge von bis zu 3 Kilogramm aus dem EU-Binnenraum sowie aus dem Mittelmeerraum importiert werden.

Der Import von größeren Mengen benötigt eine Bewilligung, zudem ist die Einfuhr nur bei bestimmten Zollämtern möglich.

Zuständige Stelle

Zollverwaltung

Weitere Informationen bieten die unten angeführten Links.

Weiterführende Links

Lebensmittelbetriebe – Kontrolle

Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften von LMSVG Waren (Lebensmittel, Trinkwasser, Lebensmittelkontaktmaterialien, Spielwaren, kosmetische Mittel) wird von der Bundesverwaltung organisiert und von den Lebensmittelaufsichtsorganen des Landes ausgeführt.

Betriebe werden in den folgenden Bereiche kontrolliert:

  • baulicher Zustand des Betriebs (Größe und Ausstattung der Räume, Anordnung, etc.),

  • Gerätezustand (Wartung, Verwendbarkeit, etc.),

  • Eigenkontrolle des Betriebes inkl. Reinigungsplan,

  • Vorsorgemaßnahmen bei Mängeln und Schädlingen,

  • Personalschulung,

  • Personalhygiene,

  • Warenzustand, Kennzeichnung und Umgang mit der Ware.

Bei einer Entnahme von Lebensmittelproben durch die zuständige Behörde werden die Analyse und die Beurteilung von der AGES oder einer anderen Untersuchungsanstalt durchgeführt. Werden Mängel festgestellt, muss die zuständige Landesbehörde Maßnahmen einleiten.

Welche Betriebe werden überprüft?

  • Herstellerbetriebe (Fleischer, Fischbetriebe, Molkereien, Bäcker, Konditoreien, etc.)

  • Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen, Kantinen, etc.)

  • Würstelstände und Gaststätten

  • Lebensmitteleinzel- und Großhandel

  • Hersteller und Vertreiber von kosmetischen Mitteln, Geschirren sowie Geräten

  • landwirtschaftliche Produzenten

  • Bauern- und Wochenmärkte

  • Messestände

  • Zelt- und Sommerfeste

Zuständige Stelle

Amt der (Bundesland) Landesregierung (Lebensmittelaufsicht)

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Lebensmittelbetriebe – sanitäre Aufsicht

Die sanitäre Aufsicht ist eine Aufgabe vom Amt der Kärntner Landesregierung und umfasst die Überprüfung von Lebensmittelbetrieben in allen Bereichen. So unterliegt dieser umfassenden Überwachung nicht nur die Personenausstattung der KrankenanstaltEN, sondern auch die Betriebshygiene, die Dokumentation, die Qualitätssicherung etc.

Zuständige Stelle

Amt der Kärntner Landesregierung

Ökologischer Landbau – Sanktionen

Österreichische BIO-Betriebe werden darauf kontrolliert, ob sie die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen und die Richtlinien beachten. Bei einem Verstoß muss ein Betrieb je nach Schwere des Vergehens mit Sanktionen rechnen. Mögliche Sanktionen sind der Entzug des Vermarktungsrechtes oder der generellen Bezeichnung „Bio“, die Rückzahlung der Fördermittel bis hin zur Vermarktungssperre.

Milchhygiene, Kontrollnummer – Meldung

Vor der Inbetriebnahme müssen sich Inhaber/Inhaberinnen oder Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen von Betrieben bei der zuständigen Behörde melden. Die dabei vorzulegende Unterlagen müssen aufweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen der Verordnung eingehalten werden. Sind die Anforderungen erfüllt, so erhält Ihr Betrieb von der zuständigen Behörde eine Kontrollnummer.

Zuständige Stelle

Landeshauptmann

Weiterführende Links

Pflege (Krankheit & Alter)

Pflege, Hilfe außerhalb stationärer Einrichtungen

Zu den Mobilen Diensten zählen u.a.:

  • Essenszustelldienst

  • Fahrtendienst

  • Mobile therapeutische Dienste

  • Reparaturdienst

  • Reinigungsdienst

Für pflegebedürftige Menschen sind grundsätzlich die Bundesländer zur Erbringung der sozialen Dienste verpflichtet. Sie haben dafür zu sorgen, dass die sozialen Dienste qualitäts- und bedarfsgerecht in ausreichendem Maß vorhanden sind.

Entsprechende Trägerorganisationen sozialer Dienste sind z.B.:

  • Volkshilfe

  • Caritas

  • Diakonie

  • Arbeiter-Samariter-Bund

  • Hilfswerk

  • Lebenshilfe

Pflege, Unterbringung in stationären Einrichtungen

Die Wahrscheinlichkeit, betreuungs- und pflegebedürftig zu werden, steigt mit zunehmendem Alter. Wenn der persönliche Pflegebedarf auch durch Mobile Pflegedienste nicht mehr abgedeckt werden kann, ist es möglich in ein Alten- oder Pflegeheim bzw. Geriatriezentrum zu übersiedeln.

Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Sie können nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung aufgenommen werden.

Ihr Einkommen inklusive Plegegeld kann zur Finanzierung herangezogen werden. Reicht dies nicht aus, um die Kosten zu decken, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Kostenzuschuss nach dem Sozialhilfe- bzw.Mindestsicherungsgesetz Ihres Bundeslandes gewährt. Ihnen verbleiben 20 Prozent der Pension, die Sonderzahlungen sowie 45,20 Euro als monatliches Taschengeld vom Pflegegeld.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Heimverwaltung!

Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen. Es stellt keine Einkommenserhöhung dar. Das Pflegegeld ist ein pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege. Die tatsächlichen Kosten übersteigen in den meisten Fällen das gebührende Pflegegeld. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause).

Das Pflegegeld, seine Gewährung und Erhöhung, muss beim zuständigen Versicherungsträger beantragt werden.

Ausnahme: Die zuständige Unfallversicherungsanstalt kann nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit von sich aus ein Verfahren einleiten.

Rettungsdienste, Transport, Notarzt

Hilfe in sonstigen Notfällen

Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie in besonderen Notfällen, wie Unfall, Personensuche etc. vorgehen können und an wen Sie sich in solchen Situationen wenden sollten.

Weiterführende Links

Notarzt, ärztliche Erstversorgung

An Wochenenden und Feiertagen erreichen Sie den diensthabenden Arzt im Hausärztlichen Bereitschaftsdienst über das Rote Kreuz unter der Telefonnummer 141 oder direkt über die Handynummer des Arztes.

Eine Liste der wichtigsten Notrufnummern in Österreich finden Sie hier.

Weiterführende Links

Rettungsdienst und Krankentransporte

Rettungsdienst

Für Hilfe im Notfall wählen Sie sofort den Rettungs-Notruf 144.

Krankentransporte

Transportkosten werden übernommen, wenn ärztlich bescheinigt wird, dass der Patient gehunfähig ist und/oder auf Grund eines körperlichen oder geistigen Zustandes kein öffentliches Verkehrsmittel (auch nicht mit Hilfe einer Begleitperson) benutzen kann.

Strahlenschutz & Umweltmedizin

Strahlenschutz und Umweltmedizin – Information

Die Republik Österreich verfügt seit mehr als über 30 Jahren über ein Strahlenfrühwarnsystem zur Erfassung radioaktiver Belastung der Umwelt.

Betreut wird dieses System von der Strahlenschutzabteilung des Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT). Diese betraut seit 2003 das Umweltbundesamt (Abt. Strahlenwarnsysteme) mit der Betriebsführung.

Mittels eines Frühwarnsystemes wird die Gamma-Strahlung in der Umwelt, im gesamten Bundesgebiet überwacht. Ein Krisenstab beurteilt, im Falle von nuklearen Ereignissen, ob und zu welchen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung eingeleitet werden.

Strahlenschutztechnische Einrichtungen

Der Strahlenschutz liegt im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Zuständigkeit umfasst folgende Angelegenheiten:

  • Strahlenhygiene,

  • medizinischer Strahlenschutz und medizinische Radiologie,

  • medizinische Beurteilung der Anwendung ionisierender und nichtionisierender Strahlen,

  • Radiopharmaka,

  • routinemäßige Lebensmittelüberwachung auf Radioaktivität in Österreich.

Sucht und Drogen, Gifte

Allgemeine Information – Sucht und Drogen, Gifte

Drogen sind Substanzen, die auf das zentrale Nervensystem wirken und das Erleben, die Befindlichkeit und die Wahrnehmung beeinflussen. Sie machen munter, beruhigen, nehmen Menschen die Angst, sorgen für mehr Wohlbefinden, lassen Schmerzen verschwinden und/oder steigern die Leistungsfähigkeit. Um diese Wirkungen zu erzeugen, werden sie sehr gezielt eingesetzt. Dabei greift ein Großteil der Suchtkranken in Österreich nicht auf illegale Drogen, sondern auf legal erhältliche Suchtgifte zurück.

An welcher Suchtform Sie oder eine Ihnen bekannte Person auch leiden mag, egal um welche Substanz es sich handelt, österreichweit gibt es ein gut ausgebautes und sehr kompetentes Netz an Institutionen und Fachkräften, die zum Helfen da sind und Sie in dieser Lebenslage unterstützen.

Gezielt bieten sie Information, Prävention und Hilfe bei Problemen mit:

  • Alkohol

  • Medikamenten

  • illegalen Drogen

  • Essstörungen

  • Glücksspielsucht und weiteren nicht stoffgebundene Süchte.

Für kompetente Hilfe wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt des Vertrauens und/oder eine Anlaufstelle für Drogenberatung.

Weiterführende Links

Gifte – Bezugsbewilligung – Antrag

Die Giftbezugsbewilligung umfasst

a) einen Giftbezugsschein, wenn sie zum einmaligen Bezug einer bestimmten Menge eines oder mehrerer Gifte berechtigt, oder

b) eine Giftbezugslizenz, wenn sie zum mehrmaligen Bezug einer unbestimmten Menge eines oder mehrerer Gifte berechtigt.

An private Verwender darf nur ein Giftbezugsschein ausgestellt werden.

Der Antrag einer Giftbezugbewilligung muss auf jeden Fall folgende Angaben enthalten:

  • Namen, die Anschrift sowie den Beruf des Antragstellers, bei Antragstellung im Auftrag eines Betriebes auch den Namen (Firma) und die Anschrift des Betriebes,

  • Bezeichnung des Giftes,

  • Angaben über die beabsichtigte Verwendung des Giftes und die Notwendigkeit des Bezugs sowie Angaben zur Beurteilung der Voraussetzungen gemäß Abs. 4,

  • im Falle eines Giftbezugsscheines die benötigte Menge des Giftes und

  • im Falle einer Giftbezugslizenz Angaben über die Notwendigkeit des mehrmaligen Bezuges.

Es obliegt der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Giftbezugsbewilligung auszustellen.

Weiterführende Links

Rezeptverwaltung – Anforderung von Suchtgiftrezepten

Suchtgifte werden hauptsächlich zur Schmerzbekämpfung und zur Substitution verschrieben

Das Rezept muss mit Kugelschreiber ausgefüllt oder elektronisch ausgefüllt werden.

Auf das Rezept wird eine spezielle Vignette geklebt.

Es ist notwendig die Verschreibung zu dokumentieren und 3 Jahre geordnet aufzubewahren. Die Dokumentation muss die Nummer der Vignette enthalten.

Angaben auf den Suchtgiftrezept:

  1. Namen und Berufssitz des Verschreibers/der Verschreiberin

  2. Name, Anschrift und Geburtsjahr der Patientin/des Patienten

  3. Genaue Bezeichnung des Arzneimittels

  4. Darreichungsform, Stärke und Menge (Mengenangaben müssen in Ziffern und Worten angegeben werden)

  5. Anzahl der Packungen und Packungsgröße (in Ziffern und Worten)

  6. Genaue Gebrauchsanweisung (Dosis der Einzelgabe und Häufigkeit der Gabe

  7. Datum der Ausstellung

  8. Eigenhändige Unterschrift (Vor- und Zuname) der/des Verschreibenden

  9. Aufkleben der Suchtgiftvignette auf der Vorderseite des Rezeptes

Suchtgiftverschreibung zur Schmerzbekämpfung

  • Eine Einzelverschreibung ist auf Kassen- oder Privatrezept möglich.

  • Aufkleben der Suchtgiftvignette notwendig.

  • Im Notfall kann die kleinste erhältliche Packung eines Opiates ohne Vignette verschrieben werden. Am Rezept ist „Notfall“ zu vermerken. Ehestmöglich muss ein SG-Rezept mit Vignette der Apotheke nachgereicht werden.

  • Einlösen des Rezeptes innerhalb eines Monats.

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Substitutionstherapie – Überwachung der Substituierten

Eine Substitutionstherapie (oder Drogenersatztherapie) wird nur durchgeführt, wenn es sich bei der Drogenabhängigkeit um eine Opiatabhängigkeit handelt.

Da bei einer missbräuchlichen Einnahme von Opiaten der Körper die Produktion von körpereigenen Opiaten einstellt, kommt es zu einer physischen Abhängigkeit. Wird die Opiatzufuhr gestoppt, kommt es zu Entzugserscheinungen. Durch die Substitution werden dem Körper weiterhin kontrolliert Opiate zugeführt.

Der Weg zur Drogenersatztherapie:

  1. Schritt: Sie nehmen Kontakt mit einer Drogenambulanz oder einem Drogenambulatorium auf. Eine Zuweisung vom Hausarzt ist NICHT nötig.

  2. Schritt: Sie gehen in die Ambulanz/das Ambulatorium. Ein professionelles Team klärt ab, welche für Sie die richtige Behandlung ist.

  3. Schritt: Das richtige Substitutions-Mittel, die tägliche Dosis und welche Substanz Sie am besten vertragen wird ermittelt. Am Anfang sind tägliche oder mehrmals wöchentliche Arztkontakte notwendig.

  4. Schritt: Nach Abklärung von Punkt 3, bekommen Sie eine Dauerverschreibung.

  5. Schritt: Sie gehen zum Amtsarzt im Gesundheitsamt Ihres Wohnbezirks. Dort wird Ihre Dauerverschreibung bestätigt.

  6. Schritt: Sie bringen das Rezept in eine Apotheke Ihrer Wahl und können legal und ohne Risiko Ihr Medikament in der Apotheke einnehmen.