Behinderung & Chancengleichheit
Allgemeine Information – Chancengleichheitsgesetz
Das Chancengleichheitsgesetz soll Menschen mit Behinderung eine Gleichstellung am gesellschaftlichen Leben gewährleisten und somit ein selbstständiges Leben ermöglichen.
Folgende Leistungen können beantragt werden:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Förderungen der Erziehung und Entwicklung
Wohn- und Betreuungsangebote in unterschiedlichen Wohnformen
Hilfe zu fähigkeitsorientierter Beschäftigung und berufliche Eingliederung sowie Hilfe durch geschützte Arbeit
Krankenversicherung, falls keine vorhanden ist
Therapien und Hilfsmittel
Persönliche Assistenz und Mobile Betreuung und Hilfe
Fahrtkostenzuschuss
Mehr Informationen und relevante Formulare finden Sie in den unten angeführten Links.
Weiterführende Links
https://www.behindertenrat.at/recht-und-soziales/landesgesetze/Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000218Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L57
Antrag nach dem Chancengleichheitsgesetz
Einen Antrag nach dem Chancengleichheitsgesetz können Sie
bei Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft und Magistrat),
bei der Landesregierung,
bei der Sozialberatungsstelle, in deren Bereich sich die antragstellende Person aufhält,
auf der Gemeinde oder
in Einrichtungen, in denen eine Leistung derzeit bzw. künftig in Anspruch genommen wird,
stellen.
Dieser Antrag wird von der zuständigen Stelle bzw. Behörde gemeinsam mit Ihnen erstellt.
Mehr Informationen und relevante Formulare finden Sie in den unten angeführten Links.
Weiterführende Links
https://www.behindertenrat.at/recht-und-soziales/landesgesetze/Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
https://www.ktn.gv.at/service/formulare-und-leistungen/gs-l57Linkziel öffnet in neuem Tab/Fenster
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000218