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Bildung und Schulen

Beihilfen

Schüler an Pflichtschulen - finanzielle Beihilfe

Finanzielle Beihilfen/ sonstige Beihilfen und Unterstützungen für Schüler wie z.B. Schülerbeihilfen, besondere Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenbeihilfe, Schülerfreifahrten oder finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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Erwachsenenbildung - Lebenslanges Lernen

Erwachsenenbildung – Förderung von Institutionen

Lebenslanges Lernen bedeutet, sich durch laufendes Lernen auf die Anforderungen von Beruf und Alltag einstellen zu können. Unterschiedliche Bildungseinrichtungen ermöglichen ein Lernen in allen Altersstufen und bieten die Möglichkeit, sich bis ins hohe Alter geistig fit zu halten.

Infos über Förderungen erhalten Sie bei folgenden Institutionen:

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Weiterbildung – Kurse

Sich ständig weiterzubilden, ist die beste Voraussetzung, das fachliche Wissen auf dem neuesten Stand zu halten und im Berufsleben erfolgreich zu sein. Kursangebote zur Aus- und Weiterbildung finden Sie bei folgenden Bildungseinrichtungen:

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Forschung und Entwicklung

Wissenschaftsförderung

Die Eckpfeiler der österreichischen Forschungs- und Technologieförderung bilden der Wissenschaftsfonds (FWF), die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS). Als Forschungsträger fungieren Institutionen wie die Ludwig Boltzmanngesellschaft (LBG), die Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG), die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria) und das Austrian Institute of Technology (AIT).

Die unterschiedlichen Förderungsprogramme unterliegen eigenen Verfahrensabläufen. Dabei sind Fristen einzuhalten. Anträge auf Förderung wissenschaftlicher Publikationen und Institutionen sind innerhalb einer Einreichfrist zu stellen. Die Vergabe von Förderungen erfolgt nach bestimmten Förderungsrichtlinien.

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Musikschule

Musikschulen – Schulgeldbegünstigung und Förderantrag

Schulgeld

Für den Besuch der Musikschule ist pro Semester Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des Schulgeldes wird von der Landesregierung in einheitlichen Sätzen für gleichartige Leistungen für jedes Schuljahr festgelegt.

Schulgeldbegünstigung

In Einzelfällen kann aus Gründen, die ganz besonders zu berücksichtigen sind (z.B. für Geschwisterkinder), eine Ermäßigung des Schulgeldes gewährt werden.

Pflichtschulen

Pflichtschulen – Allgemeine Informationen

Schuleinschreibung

Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt in Österreich mit dem auf den 6. Geburtstag folgenden 1. September und dauert neun Jahre für Kinder von 6 bis 15 Jahre (1. bis 9. Schulstufe). Ein Kind, das bis zum 31. August eines Jahres sechs Jahre alt wird, wird am darauffolgenden 1. September somit schulpflichtig. Schulpflichtig sind, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten.

Anmeldung (Schuleinschreibung)

Eltern müssen ihre schulpflichtigen Kinder innerhalb der Einschreibefrist bei der zuständigen Volkschule anmelden (Schülereinschreibung).

Schulwechsel, Weiterverbleib

Bei einem Wechsel in eine nicht dem eigenen Sprengel zugehörigen Pflichtschule (Volksschule, Hauptschule, NMS) muss an die sprengelfremde Gemeinde ein Antrag gestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Schulerhalter der zuständigen Schule im eigenen Sprengel dem Schulbesuch in der sprengelfremden Schule zustimmt. Gegen die Entscheidung des Bürgermeisters im übertragenen Wirkungsbereich steht jedem die Berufung an die Bezirksverwaltungsbehörde offen. Diese entscheidet endgültig über die Umschulung. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Schule des eigenen Schulsprengels eine entsprechende gleichartige Förderung nicht geboten werden kann.

Zuständigkeit

Das Ansuchen ist mittels Formular beim Gemeindeamt der sprengelfremden Pflichtschule einzureichen. Dem Antragsteller entstehen keine Kosten.

Benötigte Unterlagen

Benötigt wird ein Antrag auf den sprengelfremden Schulbesuch bzw. muss um eine Entlassung aus dem Schulsprengel angesucht werden.

Schulküche

Schulküche & Gesundes Essen

Eine ausgewogene Ernährung ist für Kinder, die sich im Wachstum befinden und lernen, besonders wichtig. Viele Gemeinden unterstützen Projekte wie die „Gesunde Küche“, die für guten Geschmack sowie regionale und saisonale Küche steht. Das Gütesiegel richtet sich an Küchen, die für Kinder und Jugendliche in Betreuungseinrichtungen kochen. Dabei stehen ein abwechslungsreicher Speiseplan, die Wahl der Lebensmittel, die Verwendung von Vollkornprodukten sowie von Gemüse, Obst und hochwertigen Fetten und Ölen im Vordergrund.

Vermietung von Räumen und Turnsälen

Die Vermietung von Räumen (Turnsälen) in der unterrichtsfreien Zeit ist grundsätzlich möglich. Wenn Sie einen Raum oder Saal mieten möchten, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme per Anruf oder E-Mail.

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Schulbus

Zur Schülerbeförderung stehen Fahrer und Busse zur Verfügung. Die Schulbusse fahren mit Beginn des Schuljahres. Die Schülerbeförderung wird aus sicherheitstechnischen, logistischen und organisatorischen Gründen anhand bestimmter Beförderungsrichtlinien durchgeführt. Bitte melden Sie Ihr Kind rechtzeitig für eine Fahrt mit dem Schulbus an.

Schulfahrtbeihilfe

Einen Antrag auf Gewährung von Schulfahrtbeihilfe können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen. Wie hoch die Beihilfe letztendlich ausfällt, hängt von der Distanz ab, die zwischen Schule und Wohnort zurückgelegt werden muss, sowie von der Anzahl der Schultage.

Schulsprengel

Grundsätzlich ist die Wahl der Pflichtschule nicht frei wählbar, sondern richtet sich nach Schulsprengel. Der Schulsprengel ist demnach das rechtlich definierte Einzugsgebiet einer öffentlichen Pflichtschule. Der Besuch einer Schule außerhalb des Schulsprengels ist unter besonderen Umständen möglich.

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